Regeln und Sicherheit

 

Hinweis

Begehen und befahren Sie die Pisten nie nach 16.30 (außer Pisten Košťálka (13a), regelmäßige maschinelle Bearbeitung der Pisten mit Pistenraupen mit Seilwinde - Todesgefahr! VORSICHT – die Pisten überqueren sich mit Strecken mit Betrieb von Schneekettenfahrzeugen!

 

Fahren außerhalb der Pisten verboten, bitte folgen Sie die Besucherordnung des Riesengebirgs-Nationalpark KRNAP!

Gültige Skipässe sind nur in den Kassen des SkiResorts ČERNÁ HORA – PEC erhältlich. Der Einkauf des Saison-Skipass ist durch das Vorlegen eines Fotos mit Name und Nachname der Kunden bedingt. Das Kaufen von Vorteilskarten, d.h. der Variante (Paket Kleinkind 1+1), der 6- und 7- Tage-Skipässe mit Abendskifahren ist durch das Anführen von Namen und Nachnamen der Kunden bedingt. Das Kassen- und Abfertigungssystem wird mit Kameras überwacht und eine unberechtigte Benutzung von Fahrkarten kann zum Blockieren der Fahrkarte führen.

Das Recht des Betreibers auf das Außer-Betrieb-Stellen von Seilbahnen, Sesselbahnen, Schleppliften und Pisten bei Pannen, bei übermäßiger Windgeschwindigkeit, bei Stromausfall usw. ist vorbehalten. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf Fahrgelderstattung. Weiter ist auch das Recht des Betreibers auf Änderung von Preisen, Änderung von Betriebszeiten aller Beförderungseinrichtungen und Änderung von Fahrplänen des Skibusses vorbehalten. Aktuelle Infos befinden sich an den Kassen des SkiResorts ČERNÁ HORA – PEC und an den Haltestellen des Skibusses.

Die Fahrkarten können für beliebigen Tag gekauft werden (Vorverkauf). Die Zeitkarten (Skipässe) sind bis 16.00 Uhr gültig. 

Die Beförderung von Fußgängern, Skilangläufern und Schlittenfahrern in Janské Lázně ist nur mit der Gondelbahn möglich!!! Die Besucher bewegen sich an den Pisten, Loipen und an der Černohorská Schlittenbahn auf eigene Gefahr!!!
   

Attention, Cablewinch preparation

Do not needlessly risk during your ski touring trip!! Ski Slopes in The Černá hora - PEC Ski Resortis always close at 4.30 pm. Thereafter are all the ski slopes groomed and prepared for you to have the best skiing experience on the well groomed corduroy. 

 

 

FIS Verhaltensregeln

Der Internationale Skiverband - FIS im Jahr 1967 genehmigt, die Verhaltensregeln für Ski, der zuletzt im Jahr 2002 war:

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt, oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.


2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.


3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.


4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.


5. Einfahren und Anfahren

Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.


6. Anhalten

Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichten Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.


7. Aufstieg und Abstieg

Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.


8. Beachten der Zeichen

Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.


9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.


10. Ausweispflicht

Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.